Was soll künftig verlangt werden können?
Gemäss aktuellem Vorschlag geht es nicht zwingend darum, dass sofort an jedem Parkplatz eine betriebsbereite Wallbox installiert werden muss. Im Zentrum steht vielmehr die sogenannte Grundinstallation.
Dazu gehören insbesondere:
Gerade das Lastmanagement ist bei Mehrfamilienhäusern und Einstellhallen wichtig. Es verhindert, dass die elektrische Infrastruktur überlastet wird, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden.
Bedeutung für Vermieter
Für Vermieterinnen und Vermieter kann die Vorlage eine wichtige Änderung bringen. Wird das Gesetz in dieser Form umgesetzt, könnten Eigentümer von Wohnliegenschaften künftig nicht mehr frei entscheiden, ob sie sich überhaupt mit Ladeinfrastruktur befassen wollen. Bei einem entsprechenden Begehren müsste geprüft werden, ob eine Grundinstallation erstellt werden muss.
Im Mietverhältnis sollen die Kosten für die Grundinstallation in der Regel über die Parkplatzmiete überwälzt werden können. Trotzdem stellen sich in der Praxis zahlreiche Fragen: Welche Lösung ist technisch sinnvoll? Wie wird abgerechnet? Wer ist für Unterhalt, Betrieb und spätere Erweiterungen zuständig? Und wie wird verhindert, dass einzelne Insellösungen entstehen, die später teuer angepasst werden müssen?
Bedeutung für Stockwerkeigentümergemeinschaften
Besonders anspruchsvoll dürfte die Umsetzung im Stockwerkeigentum sein. Dort betrifft eine Ladeinfrastruktur meistens gemeinschaftliche Bauteile, die Hauptverteilung, die Einstellhalle und die Beschlussfassung der Gemeinschaft.
Wenn einzelne Stockwerkeigentümer eine Ladelösung verlangen, stellt sich rasch die Frage, ob nur ein einzelner Parkplatz erschlossen oder ob direkt ein Gesamtkonzept für die ganze Einstellhalle erstellt werden soll. Aus unserer Sicht ist eine vorausschauende Gesamtlösung in den meisten Fällen sinnvoller als mehrere Einzelinstallationen.
Wichtig sind insbesondere klare Beschlüsse zu Technik, Kostenverteilung, Abrechnung, Lastmanagement, Zuständigkeiten und zukünftigen Erweiterungen.
Unsere Einschätzung
Auch wenn die Gesetzesänderung noch nicht definitiv beschlossen ist, zeigt die politische Entwicklung klar: Ladeinfrastruktur wird für Wohnliegenschaften immer wichtiger. Vermieter und Stockwerkeigentümergemeinschaften sollten das Thema deshalb nicht erst dann behandeln, wenn der erste konkrete Anspruch gestellt wird.
Eine frühzeitige Prüfung schafft Klarheit, verhindert teure Einzellösungen und ermöglicht eine faire, technisch saubere und langfristig tragfähige Lösung. Gerade bei Mehrfamilienhäusern und Einstellhallen lohnt es sich, die Ladeinfrastruktur gesamtheitlich zu planen.
ImmoBrunner.ch unterstützt Eigentümer und STWE-Gemeinschaften
Wir begleiten Vermieter, Eigentümerschaften und Stockwerkeigentümergemeinschaften bei der Prüfung, Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur. Dazu gehören die Einholung von Offerten, die Koordination mit Elektrikern und Fachplanern, die Vorbereitung der Beschlussfassung sowie die Kommunikation mit Mietern und Eigentümern.
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