Mit dem Abstimmungsentscheid vom 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit rund 57,7 % Ja-Stimmen die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum beschlossen.
Damit endet eine Ära: Der fiktive Mietwert, der bisher das Eigenheim-Wohnen als Einkommen versteuert hat, gehört bald der Vergangenheit an. Doch dieser Systemwechsel bringt weitreichende steuerliche Konsequenzen mit sich – insbesondere beim Abzug von Unterhaltskosten und Schuldzinsen.
Ein wichtiger Punkt: Die von Kantonen möglichen Abzüge für energetische/umweltfreundliche Massnahmen sowie denkmalpflegerische Arbeiten könnten weiterhin (teilweise) zulässig sein – jedoch nicht mehr allgemein für «Unterhalt».
Das heisst: In den kommenden Jahren besteht noch eine letzte Frist, in der Unterhaltsarbeiten, Renovationen und Instandhaltungen steuerlich abgesetzt werden können – bevor diese Abzüge endgültig aus der Steuerpraxis verschwinden.
1. Vorziehen von Unterhaltsarbeiten / Renovationen
Wer effektive Kosten 2025–2027 geltend machen will, sollte geplante Projekte möglichst rasch umsetzen. Die Zeit läuft, denn mit der Reform fallen Unterhaltsabzüge künftig weg.
2. Rechtzeitig Handwerker buchen
Kapazitäten sind oft knapp – besonders in ländlichen Regionen wie Seeland. Wer frühzeitig Aufträge vergibt, sichert sich Termine und Qualität.
3. Sorgfältige Dokumentation & Belege
Alle Arbeiten sollten sauber belegt, Rechnungen und Verträge aufbewahrt werden – insbesondere, wenn Abzüge geltend gemacht werden sollen und späterer Nachweis erforderlich ist.
4. Steuerplanung überprüfen
Prüfen Sie Ihre Hypothekenstruktur, Amortisationspläne und langfristige Finanzierung unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen ab 2028.
5. Frühzeitige Beratung einholen
Steuerfachleute, kantonale Steuerbehörden und Immobilienberater kennen die kantonalen Umsetzungsvorgaben und können individuell optimieren.
6. Immobilienverkauf strategisch vorbereiten
Wenn ein Verkauf geplant ist, wirkt sich ein gepflegter Zustand mit nachvollziehbarem Unterhalt positiv aus. Gerade ohne steuerliche Unterhaltsabzüge kann das ein Differenzierungsmerkmal sein.
Mit dem Abstimmungserfolg hat die Schweiz einen tiefgreifenden Schritt zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung gemacht. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Seeland / Bern gilt: Die kommende Übergangsphase bis 2028 ist Ihre letzte Chance, bestehende Abzugsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Wer jetzt reagiert – durch gezielte Unterhaltsarbeiten, frühzeitige Planung und professionelle Beratung – kann sich bestmöglich auf die neue Steuerrealität vorbereiten.